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Fahrschule für Anhänger  (Kat. BE)

Mindestalter

 

18 Jahre

Erforderliche Kategorie 

 

B (mind. Lehrfahrausweis)

Sehtest

 

Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Gültigkeit Lernfahrausweis

 

24 Monate

Lernfahrten

 

  • Lernfahrausweis notwendig

  • Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug.

  • Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

  • Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie BE sind.

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